In den deutschsprachigen Ländern ist insbesondere das Privatleben ein unheimlich wichtiges Gut. Da die Baugründe rar sind, drängt sich oft Haus an Haus und etliche Hausbesitzer fühlen sich wie in der Öffentlichkeit. Während man gemütlich ein Bier auf der Terrasse trinkt oder in Sommerbekleidung auf der Sonnenliege faulenzt, möchte man nicht wirklich vom Nebenmann beobachtet werden. Viele Besitzer eines Hauses installieren aus diesem Grund häufig Sichtschutzwände, um vor neugierigen Blicken geschützt zu sein.
Sichtschutzwände gibt es in sämtlichen Stoffen und Ausprägungen und haben meist eine Höhe von 170 – 190 cm. Allerdings muss man bei der Installation von Sichtschutzwänden immer das jeweilige Nachbarschaftsrecht in dem Bundesland berücksichtigen, wo man lebt. Darin ist die erlaubte Höhe und Ausführung von Sichtschutzwänden festgelegt. In der Tat kann es ebenfalls noch von Gemeinde zu Gemeinde Abstufungen geben, da im Nachbarschaftsrecht nur der Rahmen vorgegeben ist. Einzelheiten können die Gemeinden noch selbst bestimmen. Michael Ballack stritt einst heftig mit der Gemeindeverwaltung in München, da er seinen Lattenzaun statt auf zugelassene 130 cm, auf unerlaubte 180 cm Größe gebaut hatte. Die Gemeinden wollen dadurch einfach nur abwenden, dass durch Sichtschutzwände schöne Gärten versteckt werden und das Ortsbild durch die Wände verunstaltet wird. Vor allem Orte, die von Touristen gerne besichtigt werden, achten darauf. Das Ortsbild soll eben nicht nur aus Sichtschutzwänden und hohlen Gassen sich zusammensetzen. Den Gemeinden missfallen besonders jene Sichtschutzwände, die längs der Straße aufgebaut werden.
Sofern man keinen unangenehmen Anrainer hat, wird sich kein Mensch darüber aufregen, wenn eine Sichtschutzwand hinter dem Haus angebracht wird. Streitpunkte solcher Auseinandersetzungen unter Anrainern sind unter anderem, dass auf das Nachbargrundstück als Folge weniger Licht gelangt. In weiterer Folge wachsen vorgeblich gewisse Grünpflanzen nicht mehr so gut wie früher. Falls man es genau betrachtet, sind es in den meisten Fällen nur Kleinigkeiten, die zu einem riesigen Streit führen. Sollte solche Streitereien bestehen, sollte man nur ganz locker an die Probleme heran gehen und eine gemeinschaftliche Lösung suchen. Man muss sich eben an die Bestimmungen für Sichtschutzwände, die von der Kommune angeordnet werden, halten, dann kann einem schwerlich etwas passieren. Natürlich gibt es immer wieder übertrieben besserwisserische Anrainer, die einem mit rechtlichen Konsequenzen drohen, allerdings davon darf man sich nicht einschüchtern lassen. Denn um sich ein wenig Privatleben auf seinem eigenen Grund zu entwerfen, darf sich im Normalfall jeder Sichtschutzwände montieren. Die Bedeutung eines Eigenheimes ist es ja, sich vom Alltag ausruhen zu können. Und das sollte ungestört möglich sein. Und es ist ganz klar, dass man an diesem Ort nicht immer den neugierigen Blicken der Nachbarn ausgeliefert sein will. Begreiflich, dass man nach Arbeitsende seine Ruhe möchte, eventuell mit Bekannten die Zeit im Garten verleben und nicht mit dem Nebenmann über seinen Zaun diskutieren will.